Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma GTA-UMZÜGE

GTA-UMZÜGE
Vinetaplatz 1b
13355 Berlin - Wedding
Tel.: +49 1577 7978953
E-Mail: kontakt@gta-umzug.de

Auch wenn Umzüge im Normalfall problemlos durchgeführt werden, ist es ratsam, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. Dadurch ist die Qualität und die Sicherheit für den Auftraggeber und Auftragnehmer gegeben.

Im Folgenden sind die AGB's unserer Firma aufgelistet. Bei genaueren Fragen zur Haftung und Versicherung können Sie sich die Seite "Haftung" auf unserer Homepage anschauen.

§1 Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

§2 Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

§3 Kündigung des Vertrages
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Werktage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

§4 Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

§5 Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Vor dem Umzug muss dann entweder ein Kostenübernahmeschein des Sozialamtes oder eine schriftliche Auftragsbestätigung des Arbeitsamtes vorliegen.

§6 Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschine, Plattenspieler, Fernseh-, HiFi- und Radio-Geräten und EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

§7 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

§8 Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen nicht zulässig.

§9 Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

§10 Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Personen des Möbelspediteurs hat der Letztere nicht zu verantworten.

§11 Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. Nach Beendigung des Umzuges sind sämtliche Kartons vom Absender zu zählen und die Vollständigkeit auf dem Vertrag zu quittieren.

§12 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist nach dem Entladen fällig und in bar zu bezahlen. Es können aber auch gesonderte Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Bei Auslandstransporten ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Barauslagen und die Kosten des Transportes sind grundsätzlich in Euro zu bezahlen. Fremde Währungen werden nicht akzeptiert. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.

§13 Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk, das sich vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als mit Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder persönlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§14 Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.

§15 Haftung
In der Leistung ist bereits eine Transport- und Haftpflichtversicherung enthalten. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung – siehe Auftragsformular. Bilder und Bilderrahmen jeglicher Art dürfen nicht in Kartons verpackt werden. Zerbrechliche Gegenstände müssen auf der Verpackung gut sichtbar gekennzeichnet sein. Für evtl. Schäden wird sonst keine Haftung übernommen (Haftungsausschluss). Die Unterseite "Haftung bei Umzügen und Transporten" bietet Ihnen mehr Informationen zum Thema Haftung.

§16 Umzugskartons
Umzugskartons werden nach Auftragserteilung zu den jeweilig gültigen Preisen verkauft. Die 1. Lieferung der Kartons ist kostenfrei. Ab der 2. Kartonlieferung und bei Kartonabholung werden zusätzlich 15️,- € berechnet.

§17 Unterrichtung des Empfängers bez. Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie dieses auf der Empfangsbescheinigung bzw. einem Schadenprotokoll spezifiziert fest oder melden Sie offensichtliche Schäden sofort beim verantwortlichen Mitarbeiter der Möbelspedition.

§18 Zusätzliche Be- und Entladeorte
Unsere Angebote umfassen jeweils einen Be- und Entladeort. Für jeden weiteren Be- und Entladeort werden zusätzlich 40 € berechnet.

§19 Frist und Form der Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

  • Offensichtliche Schäden: müssen spätestens 24 h nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden.

  • Nicht sichtbare Schäden: innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich melden. Dabei ist nachzuweisen, dass der Schaden während des Transports entstanden ist.

  • Lieferverzögerungen: müssen innerhalb von 21 Tagen schriftlich angezeigt werden.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Samstage, Sonntage und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung unberücksichtigt. Pauschale Schadensanzeigen sind unwirksam.

Stand: [12,06,2025]
GTA-UMZÜGE – Ihr Umzug in guten Händen.

Auch wenn Umzüge im Normalfall problemlos durchgeführt werden, ist es ratsam, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. Dadurch ist die Qualität und die Sicherheit für den Auftraggeber und Auftragnehmer gegeben.

Im Folgenden sind die AGB's unserer Firma aufgelistet. Bei genaueren Fragen zur Haftung und Versicherung können Sie sich die Seite "Haftung" auf unserer Homepage anschauen.

Haftung bei Umzügen
Auch wenn man mit einem sehr professionellen Team vor Ort ist, kann man Unfälle nicht vermeiden. Wir stehen Ihnen in solchen Situationen zur Seite.

So wie jede andere Transportfirma gelten auch bei uns Haftungsbestimmungen. Dadurch sind wir nur für Schäden im Rahmen der Haftung verantwortlich.

Neben den Haftungsbestimmungen können Sie sich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anschauen. Diese umfassen mehr Themen als nur die Haftung.

Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarungen und Transportversicherung gem. § 451g HGB:

§ Anwendungsbereich
Der Möbelspediteur haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands gelten dieselben Grundsätze.

§ Haftungsgrundsätze
Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung (Obhutshaftung). Auch bei Lieferfristüberschreitungen.

§ Haftungsausschluss
Keine Haftung bei unvermeidbaren Ereignissen, die auch mit größter Sorgfalt nicht zu verhindern waren.

§ Haftungshöchstbetrag
Haftung begrenzt auf 620 EUR je m³ Laderaum. Bei Lieferfristüberschreitung auf das Dreifache der Fracht. Bei anderen Schäden auf das Dreifache des Verlustwerts.

§ Besondere Haftungsausschlussgründe
Keine Haftung bei:

  • Beförderung von Wertgegenständen (z. B. Juwelen, Urkunden)

  • Schlechter Verpackung durch Kunden

  • Eigenverpackte Kartons

  • Verladung durch den Kunden

  • Beförderung von nicht durch uns verpacktem Gut

  • Verladung von zu großem/schwerem Gut trotz Warnung

  • Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen

  • Natürliche Beschaffenheit (Bruch, Rost, Verderb, Auslaufen)

§ Wertersatz
Bei Verlust ist der Zeitwert am Übernahmeort zu ersetzen, bei Beschädigung der Differenzwert. Schadensfeststellungskosten sind ebenfalls zu ersetzen.

§ Außervertragliche Ansprüche
Auch außerhalb des Vertrags gelten die Haftungsbegrenzungen.

§ Wegfall der Haftungsbegrenzung
Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten greift die Begrenzung nicht.

§ Haftung der Mitarbeiter
Auch unsere Mitarbeiter dürfen sich auf Haftungsausschlüsse berufen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ Ausführende Spediteure
Werden Dritte beauftragt, haften diese wie der Hauptspediteur.

§ Haftungsvereinbarung
Auf Wunsch kann eine erweiterte Haftung gegen Entgelt vereinbart werden.

§ Transportversicherung
Gegen Zahlung einer gesonderten Prämie kann eine weitergehende Versicherung abgeschlossen werden.

§ Gefährliches Umzugsgut
Gefährliche Güter (z. B. Öle, Benzin) müssen rechtzeitig und genau angegeben werden (z. B. Brand- oder Explosionsgefahr).

(Der bestehende Paragraph §15 in Ihrem Dokument bleibt erhalten und wird bei Bedarf zusammengeführt)

Nutzungsbedingungen der Website von GTA-UMZÜGE

Haftungsbeschränkung
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